AGB für Schulungs-Demo

Vertragsgegenstand

  1. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software MAKS-m gemäß der aktuellen Produktbeschreibung durch die Einrichtung des Kunden.
  2. Die Software wird vom Anbieter genesis mediware GmbH, Untere Lohe 5, 91217 Herbruck (nachfolgend: GENESIS MEDIWARE) als eigenständiges PC-Programm (nachfolgend: MAKS-m Software) vertrieben. Dem Nutzer/Kunde wird ermöglicht, die von GENESIS MEDIWARE bereitgestellte Anwendung zur Teilnahme an der MAKS-m-Therapeutenschulung und für die Dauer von Bock 1 bis zum planmäßigen Block 2 zu nutzen.
  3. Die Software wird dabei auf einem Windows Betriebssystem nativ installiert und betrieben.
  4. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Nutzers/Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Nutzers/Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich widersprochen.

Zustandekommen des Nutzungsvertrages

  1. Indem der Nutzer/Kunde die Software auf der Webseite www.maks-m.de oder www.genesis-mediware.de herunterlädt und installiert.

Leistungsbeschreibung

  1. GENESIS MEDIWARE stellt dem Nutzer/Kunden die MAKS-m Software in der jeweils aktuellsten Version als Download zur Verfügung.

Verfügbarkeit der Software

  1. GENESIS MEDIWARE weist den Nutzer/Kunde darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs der GENESIS MEDIWARE liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag der GENESIS MEDIWARE handeln, von GENESIS MEDIWARE nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Nutzer/Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des GENESIS MEDIWARE haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von GENESIS MEDIWARE verbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
  2. Der Nutzer/Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen bei GENESIS MEDIWARE (support@genesis-mediware.de) anzuzeigen.

Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

  1. GENESIS MEDIWARE hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  2. Der Nutzer/Kunde räumt GENESIS MEDIWARE für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von GENESIS MEDIWARE für den Nutzer/Kunde zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. GENESIS MEDIWARE ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist GENESIS MEDIWARE ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
  3. GENESIS MEDIWARE sichert die Daten des Nutzers/Kunden täglich auf dem von GENESIS MEDIWARE verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server.
  4. Wenn und soweit der Nutzer/Kunde auf von GENESIS MEDIWARE technisch verantworteten IT- Systemen personenbezogene Daten verarbeitet, ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.
  5. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist alleine der Nutzer/Kunde verantwortlich.

Support

  1. Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt.
  2. Meldet der Nutzer/Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
  3. Die Meldung erfolgt per E-Mail an support@genesis-mediware.de.

Mitwirkungspflichten des Nutzers/Kunden

  1. Der Nutzer/Kunde wird GENESIS MEDIWARE bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
  2. Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Nutzer/Kunden erfüllt sein. Der Nutzer/Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
  3. Soweit der Nutzer/Kunde der GENESIS MEDIWARE geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er der GENESIS MEDIWARE sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Der Nutzer/Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Kundenmaterialien besitzt, um GENESIS MEDIWARE die entsprechenden Rechte einzuräumen.
  4. Der Nutzer/Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung von GENESIS MEDIWARE darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

Haftung und Schadensersatz

  1. Überlässt GENESIS MEDIWARE dem Nutzer/Kunden Software, ohne dass hierfür eine Vergütung anfällt, haftet GENESIS MEDIWARE insoweit nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Gleiches gilt auch für die vom Kunden/Geschäftspartner des Kunden erfassten Daten, welche nach aktuellem Stand der Technik einmal täglich gegen Verlust gesichert werden. Ein unwiderruflicher Verlust aufgrund technischer Probleme kann selbst bei der Nutzung aktuellster Sicherungstechnologien nicht ausgeschlossen werden.
  2. Im Übrigen leistet GENESIS MEDIWARE Ersatz für Sach- und Vermögensschäden, sowie für vergebliche Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
  3. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Übernahme einer Garantie in voller Höhe
  4. in allen anderen Fällen nur bei einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet wäre und auf deren Erfüllung der Nutzer/Kunde deshalb regelmäßig vertrauen darf, und zwar auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens, wobei jedoch in der Höhe beschränkt auf maximal eine SaaS-Jahresmiete des betroffenen Bezugsvertrages.
  5. Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden nicht GENESIS MEDIWARE vertraglich verbundener Dritter oder des Nutzers/Kunden selbst wird von GENESIS MEDIWARE keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Nutzer/Kunde Passwörter oder Benutzungserkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt GENESIS MEDIWARE keine Haftung.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern von GENESIS MEDIWARE.
  7. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  8. Für die korrekte Durchführung der MAKS-Therapie ist der/die geschulte TherapeutIn allein verantwortlich.

Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

  1. Dier GENESIS MEDIWARE speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Nutzer/Kunde, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert. Der Nutzer/Kunde verpflichtet sich gegenüber GENESIS MEDIWARE, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Nutzer/Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Geschäftspartnern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
  2. Der Nutzer/Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Geschäftspartnern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Die GENESIS MEDIWARE nimmt von Inhalten des Nutzers/Kunden keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte nicht.
  3. Der Nutzer/Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, GENESIS MEDIWARE von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls GENESIS MEDIWARE von Dritten, auch von Mitarbeitern des Nutzers/Kunde persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers/Kunde in Anspruch genommen wird. GENESIS MEDIWARE wird den Nutzer/Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemach­ten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Nutzer/Kunde GENESIS MEDIWARE unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
  4. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche von GENESIS MEDIWARE bleiben unberührt.

Vertraulichkeit

  • Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, sowie über Geschäftspartner des Kunden, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: “vertrauliche Informationen”) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informatio­nen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
  • Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen, wenn sie:
    1. der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
    2. allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
    3. der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
  • Die Verpflichtungen auf Vertraulichkeit überdauern das Ende dieser Vereinbarung.

Übertragung der Rechte und Pflichten

  1. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der GENESIS MEDIWARE zulässig.
  2. Sofern GENESIS MEDIWARE einen Dritten mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag betraut, hat GENESIS MEDIWARE sicherzustellen, dass die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen des Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Abweichende AGBs des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, und zwar auch dann nicht, wenn GENESIS MEDIWARE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.